In vielen Fällen kann eine Exmatrikulation nur erfolgen, wenn bestimmte schwerwiegende Verstöße gegen die Hochschulordnung vorliegen. Dazu können zum Beispiel Betrug, schwerwiegende Verletzungen der akademischen Integrität oder andere strafrechtliche Vergehen gehören. Ob eine körperliche Auseinandersetzung, die zu Verletzungen führt, eine solche schwerwiegende Verletzung der Hochschulordnung darstellt, hängt von den spezifischen Umständen und der Einschätzung der Hochschulbehörden ab.
In einigen Fällen kann eine Universität Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der betreffende Student angemessen bestraft wird und dass die Sicherheit anderer Studenten gewährleistet ist, ohne unmittelbar zu einer Exmatrikulation zu führen. Dazu können beispielsweise Disziplinarmaßnahmen wie Verweise, Suspendierungen oder andere Auflagen gehören.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Hochschulsystem in Deutschland auf einem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit basiert, was bedeutet, dass den betroffenen Studenten faire Verfahren und gegebenenfalls Rechtsmittel zur Verfügung stehen sollten, um ihre Position zu verteidigen.
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur spezifischen Situation an die zuständigen Hochschulbehörden oder die Studienberatung der jeweiligen Universität zu wenden, um weitere Informationen und Klarstellungen zu erhalten.
“Nie wieder“, das ist jetzt.