24. Dezember 2023

24.12.2023 – Müssen Patienten in Frankreich und Spanien immer ihre Krankenversicherungskarte beim Arztbesuch vorzeigen und was passiert, wenn sie diese nicht dabei haben?

In Frankreich und Spanien müssen Patienten in der Regel beim Arztbesuch ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Hier sind einige Informationen zu den jeweiligen Ländern:

Frankreich:

In Frankreich müssen Patienten ihre „Carte Vitale“ vorlegen, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Carte Vitale ist eine Karte, die persönliche Informationen sowie Details zur Krankenversicherung enthält. Sie ermöglicht eine schnelle und effiziente Abrechnung der medizinischen Kosten.

Wenn ein Patient die Carte Vitale nicht dabei hat, wird der Arzt in der Regel die notwendigen medizinischen Leistungen dennoch als Privatleistung erbringen. Der Patient muss dann jedoch später die Rechnung bei der Krankenversicherung einreichen, um die Rückerstattung zu erhalten.

Spanien:

In Spanien müssen Patienten beim Arztbesuch ihre „Tarjeta Sanitaria“ (Gesundheitskarte) vorlegen. Die Tarjeta Sanitaria enthält Informationen zur Krankenversicherung und ermöglicht den Zugang zu den Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems.

Wenn ein Patient die Gesundheitskarte nicht vorlegen kann, wird der Arzt in der Regel die notwendigen medizinischen Leistungen dennoch erbringen. Der Patient muss dann die Kosten selbst tragen und kann später versuchen, die Rückerstattung von der Krankenversicherung zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Verfahren je nach den spezifischen Regelungen und Bestimmungen der jeweiligen Krankenversicherung und des Gesundheitssystems variieren können. Es wird empfohlen, sich bei Unsicherheiten direkt an die örtlichen Gesundheitsbehörden oder die Krankenversicherung zu wenden.

Am besten fragen Sie den Zahnarzt Dr Jochen Steuerwald in Schöneberg / Schoeneberg.

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