23. August 2025

23.8.2025 – Warum muss ich als Kassenpatient beim Zahnarzt dazu zahlen?

Warum muss ich als Kassenpatient beim Zahnarzt dazu zahlen?

Das ist eine gute Frage – und viele gesetzlich Versicherte wundern sich darüber.
Hier die wichtigsten Gründe, warum du beim Zahnarzt als Kassenpatient oft zuzahlen musst:

1. Gesetzliche Regelung der Krankenkassen

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur die sogenannte Regelversorgung.
    Das heißt: eine medizinisch notwendige, aber einfache und wirtschaftliche Versorgung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist (§ 12 SGB V).
  • Alles, was darüber hinausgeht (ästhetischer, komfortabler, langlebiger), gilt als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder Mehrkosten und muss privat bezahlt werden.

2. Beispiele für Zuzahlungen

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
    → Die Krankenkasse zahlt nur einen Festzuschuss (ca. 60 % der Kosten für die Regelversorgung, mehr mit Bonusheft).
    → Wählst du z. B. Keramikkronen statt Metall, zahlst du die Differenz selbst.
  • Füllungen
    → Amalgam wird komplett übernommen (außer in Sonderfällen wie Allergien oder bei Schwangeren).
    → Kunststofffüllungen im sichtbaren Bereich werden übernommen, im Seitenzahnbereich musst du oft draufzahlen.
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
    → In der Regel nicht Teil der GKV, außer bei speziellen Erkrankungen (z. B. Parodontitistherapie).
    → Meist privat zu zahlen, einige Kassen erstatten freiwillig einen Teil.

3. Eigenbeteiligung durch gesetzliche Zuzahlungen

  • Für bestimmte Behandlungen gelten feste Zuzahlungen (z. B. bei Schienen oder Parodontitistherapie).
  • Auch hier liegt die Ursache in den gesetzlichen Vorgaben.

Die Krankenkasse übernimmt nur die Grundversorgung. Wenn du mehr Komfort, bessere Materialien oder ästhetischere Lösungen wünschst, musst du die Mehrkosten selbst tragen.

Am besten fragt man den Zahnarzt Dr. Jochen Steuerwald in Schöneberg, Eisenacher Straße 85.

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